Teilnahmebedingungen/AGB

Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung:
TAUSENDWASSER 2025

1.1. Hauptveranstalter/Vertragspartner

Die TAUSENDWASSER GmbH ist als Veranstalter der Tausendwasser 2025 Vertragspartner über die Messepräsentation und Ausstellungsfläche nach diesen Bedingungen und der Zulassung der Anmeldung.

1.2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Maßgebend für das Rechtsverhältnis zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und das vom Aussteller ausgefüllte Anmeldeformular. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform aller Erklärungen. Die Anmeldung ist vom Aussteller in Textform oder über den Online Konfigurator an den Hauptveranstalter zu richten. Unklarheiten in den vom Aussteller gemachten Angaben gehen zu Lasten des Ausstellers.
Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt erst mit der Erklärung des Hauptveranstalters gegenüber dem Aussteller über dessen Zulassung zustande. Die Übersendung einer Rechnung gilt ebenfalls als Zulassung. Frühestens mit der Zulassung erfolgt auch die verbindliche Zuweisung der Ausstellungsfläche.

1.3. Rahmendaten, -zeiten

Die Tausendwasser findet am Mittwoch, den 26.03.2025 und am Donnerstag, den 27.03.2025 in der STATION-Berlin statt. Die Öffnungszeiten am 26.03.2025  sind von 09:30 – 17:00 Uhr und am 27.03.2025 von 09:30 – 16:00 Uhr, wobei die Aussteller die Möglichkeit haben, die Halle 1 Stunde vor Messebeginn zu betreten.

1.4. Zahlungsmodalitäten

Nach oder mit Zulassung geht dem Aussteller eine entsprechende Rechnung in Höhe des Gesamtbetrages zu, welche innerhalb von 14 Tagen fällig ist. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer.

1.5. Stornierungsbedingungen

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bestellung innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich kostenfrei zu widerrufen.

1.6. Auf- und Abbaubedingungen, Frist für Mängelanzeige

Beginn des Aufbaus ist der 25.03.2025 ab 07:00 Uhr, Ende des Aufbaus ist der 25.03.2025 um 19:00 Uhr.
Technische Aufbauten werden am 24.03.2025 durchgeführt. Alle technischen Angaben und Installationswünsche sind bis zum 20.01.2025 an die Projektleitung schriftlich zu übermitteln.
Im Rahmen der Verkehrsregelung werden zeitlich begrenzte Passierscheine für das Be- und Entladen gegen Hinterlegungsgebühr ausgegeben.
Über einen absehbaren zeitlichen Verzug im Aufbauplan ist die Projektleitung umgehend zu informieren. Kommt es bei fehlender Information zu Verzögerungen für Mitaussteller, so sind deren etwaige dadurch verursachte Verzugskosten vom verursachenden Aussteller zu tragen.
Hallenboden und -wände, Hallenkonstruktionen, Säulen und anderweitig feste Einbauten dürfen nicht gestrichen, tapeziert oder durchbohrt werden.
Jegliches Dekorationsmaterial und sonstige Auf- und Einbauten müssen den Feuersicherheitsbedingungen und soweit erforderlich den bauordnungsamtlichen Vorschriften entsprechen. Sie müssen in jedem Fall mit B1 Zertifikaten als schwer entflammbar nachgewiesen werden.
Dem bekannten Flucht- und Rettungswegeplan ist Vorrang zu gewähren, keine als Flucht- und Rettungswege oder -türen markierten Bereiche dürfen verstellt, verschlossen oder zugebaut werden.
Die Standgrößen dürfen in keiner Weise überschritten werden, eine Bauhöhe über 2,50m muss dem Veranstalter (in Vertretung der Projektleiter) unverzüglich mitgeteilt werden und ist nur mit seiner in Textform erteilten Zustimmung zulässig. Dem Aussteller steht eine zusätzliche Lagerfläche (außerhalb des Messestandes) zur Anmietung zur Verfügung.
Beginn des Abbaus ist der 27.03.2025 ab 16:00 Uhr, Ende des Abbaus ist am 27.03.2025 um 22:00 Uhr.
Ein vorzeitiger Abbau, ist untersagt und verpflichtet den Aussteller zur Zahlung einer pauschalisierten Vertragsstrafe i.H.v. 200,00 € / qm seiner Ausstellungsfläche.
Die Standflächen und überlassenes Mietmaterial sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Müllcontainer werden nur wie in der Plandarstellung der Veranstaltung ausgewiesen zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ist die Entsorgung Aufgabe des Ausstellers. Endgültige Räumung muss bis zum 28.03.2025 07:00 Uhr erfolgt sein.
Im Falle von entstandenen Schäden am Bau oder technischen Einbauten ist der Hauptveranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Offensichtliche Mängel an Standfläche oder Location sind dem Projektleiter unverzüglich spätestens aber vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Im Nachhinein werden diese nicht mehr anerkannt.

1.7. Änderungen des Veranstaltungsdatums, des Veranstaltungsortes oder des Programmes

Der Hauptveranstalter hat das Recht, im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen, welche die Abhaltung der Veranstaltung am planmäßigen Termin gemäß Ziff. 1.3. dieser Geschäftsbedingungen unmöglich oder für den Hauptveranstalter oder eine nicht unerhebliche Zahl von Ausstellern unzumutbar macht, die Veranstaltung auf gleiche zusammenhängende Wochentage um bis zu 12 Monate zu verschieben soweit das dem Aussteller zumutbar ist. Die Verschiebung kann auch mehrfach erfolgen. Ein unvorhersehbares Ereignis, welches das Recht begründen kann, sind auch Kontakt- oder Reiseeinschränkungen oder behördliche Anordnungen aufgrund einer Epidemie oder Pandemie oder Krieg bzw. Terrorwarnungen. Die Verschiebung ist unverzüglich nach Bekanntwerden dem Aussteller mitzuteilen.
Der Hauptveranstalter hat ferner das Recht, den Veranstaltungsort innerhalb der Location gemäß Ziff. 1.3. dieser Geschäftsbedingungen oder auch an einen vergleichbaren Ort innerhalb Berlins oder des nahegelegenen Berliner Umlandes zu verlegen, wenn dies dem Aussteller zumutbar ist. Vergleichbar ist ein Ort, der keine wesentlichen Nutzungseinschränkungen im Vergleich zu der Location gemäß Ziff. 1.3. dieser Geschäftsbedingungen aufweist.
Aus nachvollziehbaren Gründen ist der Veranstalter weiter berechtigt, das Programm und seinen Ablauf gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge oder Referenten oder sonstige Programmbestandteile zu ersetzen und im Ausnahmefall entfallen zu lassen soweit das dem Aussteller zumutbar ist.
Solche zulässigen Änderungen berechtigen den Aussteller nicht zur Reduzierung des Entgeltes oder zum Rücktritt vom Vertrag

1.8. Ton- und Bildaufnahmen

Der Veranstalter hat das Recht, in den Ausstellungsräumen Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zum Zweck der Dokumentation und Werbung (Online und in Werbeveranstaltungen in Form einer Präsentation) anzufertigen und zu verbreiten. Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände der Veranstaltung zu gewerblichen Zwecken sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

1.9. Werbung

Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung oder Auslage von Werbedrucksachen (Flyer) ist nur innerhalb des Standes und nach Absprache mit dem Hauptveranstalter gestattet.
Lautsprecheransagen, Musik- und Lichtshows und weitere technische Installationen zur Präsentation sind vor Beginn der Veranstaltung bei dem Veranstalter schriftlich anzumelden und erst nach dessen Zustimmung möglich. Die Zustimmung kann aus wichtigem Grund versagt werden. Ein Wichtiger Grund ist auch die Berücksichtigung der Belange der anderen Aussteller und das Bedürfnis eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Veranstaltung.

1.10. Standgestaltung

Es gelten die Richtlinien für die Standgestaltung gemäß der Vorgaben des Veranstalters, sowie  der Sicherheitsauflagen des Veranstaltungsortes.

1.11. Catering

Der Veranstalter sorgt für ein Angebot an Speisen- und Getränken.
Die Inanspruchnahme erfolgt über Cateringgutscheine welche beim Veranstalter vor und seinen Mitarbeitern während der Veranstaltung erworben werden können.
Die Abgabe von nicht alkoholischen Getränken und kalten Snacks durch den Aussteller am eigenen Stand ist nach vorheriger Zustimmung durch den Veranstalter zulässig. Ggf. wird bei voraussichtlich größerem Stromverbrauch und Entsorgungsvolumen die Zustimmung von der Zahlung eines angemessenen Pauschalbetrags abhängig gemacht.

1.12. Leistungen

Die mit Miete der Standfläche gekoppelten Leistungen sind durch das Anmeldeformular und die Zulassung definiert.
Der Aussteller hat die Möglichkeit, weitere Leistungen hinzuzubuchen. Hierzu kann auf der Homepage der Standkonfigurator verwendet werden.
Die Buchungsbedingungen, speziell der Anmeldeschluss für diese Zusatzleistungen, befindet sich auf dem Anmeldeformular.
Die zwischen dem Veranstalter und Aussteller definierten weiteren Leistungen können nur erbracht werden, wenn erforderliche Mitwirkungen, wie Übermittlung bearbeitungsfähiger Daten zu Logo, Werbetexte etc. innerhalb geforderter Fristen erbracht werden. Nach Verstreichen klar kommunizierten Abgabefristen kann für die Umsetzung keine Garantie mehr übernommen werden.
Der Veranstalter übernimmt den Verschluss des Veranstaltungsortes außerhalb der Zeiten für den Auf- und Abbau und außerhalb der Öffnungszeiten der Veranstaltung. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung erfolgt Ein- und Ausgangskontrolle. Jedoch nur zur Sicherstellung der Zugangsberechtigung. Für sonstige Sicherung und ggf. Bewachung der von ihm und seinen Repräsentanten und Mitarbeitern eingebrachten Gegenstände hat der Aussteller selbst zu sorgen.

1.13. Parkplatz

Gegenüber dem Veranstaltungsgelände befindet sich das Parkhaus Gleisdreieck.
Das Parkhaus verfügt über 750 Stellplätze. Weiterhin befindet sich in unmittelbarer Nähe ein Parkhaus am Potsdamer Platz. Eine Reservierung ist jeweils nicht möglich.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden am Fahrzeug.

1.14. Haftung- und Schadenersatz, Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Unvollständigkeit der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenständen.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die auf dem Parkplatz oder auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Alle vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit die auf fahrlässiger Verursachung durch den Hauptveranstalter oder vorsätzlicher sowie grob fahrlässiger Verursachung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und für sonstige Schäden welche auf grob fahrlässiger Verursachung durch den Hauptveranstalter oder vorsätzlicher sowie grob fahrlässiger Verursachung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, Ihre Messe-/Ausstellungsgegenstände auf eigene Kosten zu Versicherung und ggf.  eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Teilnehmer, Aussteller und Organisatoren tragen selbst Sorge für Ihren Versicherungsschutz gegen Unfälle, Krankheit etc.

1.15. Datenschutz

Die vom Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten sind ausschließlich und gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu geschäftlichen Zwecken.
Mit der Anmeldung zu der Tausendwasser 2025 erklärt sich der Aussteller mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Eine Verwendung findet innerhalb des rechtlichen Rahmens statt, um den Aussteller postalisch, per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren.
Name, Kontaktadresse und Institution der Aussteller werden im Messeguide, in einer möglichen Messeapp und online veröffentlicht. Jeder Aussteller hat die Möglichkeit schriftlich zu widersprechen (info@messe-tausendwasser.de).

1.16. Hausregeln der Location, Rauchverbot

Im gesamten Areal der STATION-Berlin gilt das zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Rauchverbot lt. Gesetzeslage des Landes Berlin. In den gastronomischen Einrichtungen innerhalb der Hallen und Servicebereiche gilt das Nichtraucherschutzgesetz.

1.17. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Berlin. Gerichtsstand ist gegenüber Vollkaufleuten im Sinne des HGB Berlin.

 

TAUSENDWASSER
Agentur für wasserwirtschaftliche Messen und Events GmbH
Drewitzer Straße 47
14478 Potsdam
Telefon: +49 331-87001500
info@messe-tausendwasser.de
www.messe-tausendwasser.de