AGB Besucher

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besuchertickets

1. Veranstalter und Geltungsbereich
  1. Veranstalter der Messe ist:
    TAUSENDWASSER Agentur für wasserwirtschaftliche Messen und Events GmbH
    Drewitzer Straße 47
    14478 Potsdam
    Telefon: 0331 87001500
    info@messe-tausendwasser.de
    www.messe-tausendwasser.de
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Besuchertickets für die von der Tausendwasser GmbH veranstaltete Messe.
  3. Die Tickets werden ausschließlich über den vom Veranstalter bereitgestellten Online-Ticketshop verkauft.
  4. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Veranstalter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Begriffsbestimmungen
  1. „Veranstalter“ ist die Tausendwasser GmbH.
  2. „Käufer“ ist die natürliche oder juristische Person, die eine Ticketbestellung vornimmt.
  3. „Ticketinhaber“ oder „Besucher“ ist die auf dem Ticket namentlich angegebene Person, die zum Besuch der Messe berechtigt ist.
  4. Käufer und Ticketinhaber können unterschiedliche Personen sein.
3. Vertragsschluss
  1. Die Darstellung von Tickets im Online-Ticketshop stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
  2. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb der ausgewählten Tickets ab.
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Bestellung durch eine Bestellbestätigung oder durch Bereitstellung beziehungsweise Versand der Tickets annimmt.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die bei der Bestellung eingegebenen Angaben vor dem Absenden der Bestellung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
  5. Eingabefehler sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung besteht nur nach Maßgabe dieser AGB.
4. Ticketpreise und Zahlung
  1. Es gelten die im Online-Ticketshop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
  2. Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Zusätzlich anfallende Bearbeitungs- oder Zahlungsgebühren werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.
  3. Die Zahlung erfolgt über die im Online-Ticketshop angebotenen Zahlungsmethoden.
  4. Das Ticket wird grundsätzlich erst nach erfolgreicher Zahlung bereitgestellt.
  5. Schlägt die Zahlung fehl oder wird eine Zahlung nachträglich zurückgebucht, kann der Veranstalter das betreffende Ticket sperren oder nach einer Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, sofern der Käufer die Zahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist vollständig leistet.
5. Bereitstellung und Aufbewahrung des Tickets
  1. Das Ticket wird dem Käufer elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über ein Kundenkonto, bereitgestellt.
  2. Der Käufer ist dafür verantwortlich, eine funktionsfähige und korrekt angegebene E-Mail-Adresse zu verwenden und den Empfang der Bestellbestätigung und des Tickets sicherzustellen.
  3. Der Käufer hat das Ticket bis zum Ende der Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff, Kopieren und Vervielfältigen zu schützen.
  4. Jedes Ticket beziehungsweise jeder Ticketcode berechtigt nur einmal zum Einlass.
  5. Bei mehrfach vorgelegten oder vervielfältigten Tickets erhält grundsätzlich die Person Einlass, deren Ticketcode zuerst erfolgreich kontrolliert wurde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6. Personalisierung
  1. Die Tickets werden auf den Namen des Besuchers und dessen Unternehmen beziehungsweise Firma personalisiert.
  2. Der Käufer muss bei der Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.
  3. Der Veranstalter kann beim Einlass einen geeigneten amtlichen Lichtbildausweis und, soweit sachlich erforderlich, einen Nachweis über die Unternehmenszugehörigkeit verlangen.
  4. Stimmen die Angaben auf dem Ticket nicht mit der Person überein, die das Ticket vorlegt, kann der Einlass bis zur Klärung verweigert werden.
  5. Eine bloße fehlerhafte Schreibweise berechtigt nicht automatisch zur Verweigerung des Einlasses, sofern die Identität des Ticketinhabers zweifelsfrei festgestellt werden kann.
7. Übertragung und Umpersonalisierung
  1. Ein Ticket kann vor seiner erstmaligen Verwendung auf eine andere Person übertragen werden, soweit im Ticketshop oder in der Ticketbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.
  2. Voraussetzung für die Übertragung ist eine vorherige Umpersonalisierung des Tickets auf den vollständigen Namen und die Firma des neuen Ticketinhabers.
  3. Die Umpersonalisierung kann bis zum Einlass am Tag der Veranstaltung jederzeit über Ticketportal beantragt oder vorgenommen werden.
  4. Der Veranstalter kann für eine Umpersonalisierung eine zuvor im Ticketshop ausgewiesene angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen.
  5. Eine Übertragung nach erstmaliger Nutzung, Entwertung oder Einlasskontrolle ist ausgeschlossen.
  6. Der gewerbliche oder gewinnorientierte Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
8. Kein Widerrufsrecht

Soweit das Ticket für eine Messe mit einem festgelegten Termin oder Zeitraum erworben wird, besteht für Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Die Bestellung ist daher nach Vertragsschluss grundsätzlich verbindlich.

9. Stornierung, Rückgabe und Nichterscheinen
  1. Eine freiwillige Stornierung, Rückgabe oder Erstattung des Tickets durch den Käufer ist nach Vertragsschluss ausgeschlossen.
  2. Bei Nichterscheinen verfällt das Ticket nach Ablauf der Veranstaltung ersatzlos.
  3. Dem Käufer bleibt es unbenommen, das Ticket unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 rechtzeitig auf eine andere Person zu übertragen.
  4. Gesetzliche Ansprüche des Käufers, insbesondere bei einer vom Veranstalter zu vertretenden Absage oder bei einer wesentlichen Leistungsstörung, bleiben unberührt.
10. Einlass und Ticketkontrolle
  1. Der Einlass ist nur mit einem gültigen und noch nicht verwendeten Ticket möglich.
  2. Das Ticket ist auf Verlangen in digitaler Form oder als gut lesbarer Ausdruck vorzuzeigen.
  3. Der Veranstalter kann zur Überprüfung der Personalisierung die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangen.
  4. Der Besucher ist selbst dafür verantwortlich, dass das Ticket auf dem verwendeten Endgerät abrufbar und der Ticketcode lesbar ist.
  5. Der Einlass kann verweigert werden, wenn:
    1. kein gültiges Ticket vorgelegt wird,
    2. das Ticket bereits verwendet, gesperrt, manipuliert oder vervielfältigt wurde,
    3. die Identität des Besuchers nicht ausreichend festgestellt werden kann,
    4. gegen die Besucherordnung oder Sicherheitsbestimmungen verstoßen wird,
    5. konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung anderer Personen oder des Messebetriebs bestehen.
11. Hausrecht und Ausschluss von der Veranstaltung
  1. Der Veranstalter sowie die von ihm beauftragten Personen üben auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.
  2. Den rechtmäßigen Anweisungen des Veranstalters, des Messepersonals, des Sicherheitsdienstes und der zuständigen Behörden ist Folge zu leisten.
  3. Besucher können insbesondere vom Messegelände verwiesen werden, wenn sie:
    1. andere Personen bedrohen, belästigen oder gefährden,
    2. Gewalt anwenden oder dazu aufrufen,
    3. rassistische, diskriminierende, extremistische oder menschenverachtende Äußerungen tätigen oder Kennzeichen verwenden,
    4. Waffen, gefährliche Gegenstände oder verbotene Substanzen mitführen,
    5. erheblich alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
    6. vorsätzlich Sachschäden verursachen,
    7. unzulässige Verkaufs-, Werbe- oder Werbeverteilungsmaßnahmen durchführen,
    8. Foto-, Film- oder Tonaufnahmen entgegen den Vorgaben des Veranstalters anfertigen,
    9. wiederholt oder schwerwiegend gegen die Besucherordnung verstoßen.
  4. Bei einem vom Besucher zu vertretender Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
  5. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters, insbesondere Schadensersatzansprüche und die Erstattung zusätzlicher Kosten, bleiben unberührt.
12. Sicherheitskontrollen
  1. Aus Sicherheitsgründen können beim Zutritt angemessene Taschen- und Personenkontrollen durchgeführt werden.
  2. Besucher können aufgefordert werden, mitgeführte Gegenstände vorzuzeigen.
  3. Verbotene oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden.
  4. Verweigert ein Besucher eine erforderliche und verhältnismäßige Sicherheitskontrolle, kann ihm der Zutritt verweigert werden.
13. Programm-, Aussteller- und Ablaufänderungen
  1. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Programmpunkte, Vorträge, Aussteller, Referenten, Standorte innerhalb des Messegeländes, Öffnungszeiten oder organisatorische Abläufe zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Gesamtcharakter der Messe erhalten bleibt.
  2. Änderungen einzelner Programmpunkte, Aussteller oder Referenten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung des Tickets.
  3. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Verlegung, Unterbrechung und Absage
  1. Muss die Messe aus einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden wichtigen Grund verlegt, unterbrochen, eingeschränkt oder abgesagt werden, informiert der Veranstalter die Käufer beziehungsweise Besucher über die verfügbaren Kontaktwege.
  2. Als wichtige Gründe kommen insbesondere behördliche Anordnungen, erhebliche Sicherheitsrisiken, Naturereignisse, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Epidemien, Pandemien, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Veranstalters in Betracht.
  3. Bei einer Verlegung behält das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit für den Ersatztermin.  Ist dem Käufer die Teilnahme am Ersatztermin aus wichtigen Gründen nicht zumutbar (z.B. terminliche Kollision, erhebliche Reisekosten), kann er vom Vertrag zurücktreten und erhält den Ticketpreis erstattet.
  4. Bei einer endgültigen Absage der Messe durch den Veranstalter erhalten Käufer den vollen Ticketpreis einschließlich nachgewiesener Gebühren erstattet.
15. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
  1. Foto- und Videoaufnahmen
    Während der Veranstaltung werden durch TAUSENDWASSER Agentur für wasserwirtschaftliche Messen und Events GmbH, Drewitzer Straße 47
    14478 Potsdam, Telefon:+49 331-87001500, info@messe-tausendwasser.de, messe-tausendwasser.de sowie gegebenenfalls durch von ihm beauftragte Dienstleister Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters angefertigt. Dabei können insbesondere Übersichts-, Gruppen- und Stimmungsszenen entstehen, auf denen Besucherinnen und Besucher erkennbar sein können.

    1. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters an der Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung seiner Veranstaltungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Aufnahmen können hierfür insbesondere auf den Websites und Social-Media-Kanälen des Veranstalters sowie in Print- und digitalen Kommunikationsmitteln veröffentlicht werden.
    2. Sie können der Anfertigung und Verarbeitung von Aufnahmen, die Sie betreffen, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Ihren Widerspruch können Sie vor Ort am Check-In oder per E-Mail an info@messe-tausendwasser.de erklären. Bitte teilen Sie uns möglichst vor Beginn der Veranstaltung mit, wenn Sie nicht erkennbar aufgenommen werden möchten. Wir treffen dann im Rahmen des Zumutbaren geeignete Vorkehrungen. Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden – soweit rechtlich und tatsächlich möglich und keine überwiegenden Gründe entgegenstehen – für zukünftige Verwendungen entfernt bzw. nicht weiter genutzt.
    3. Von dieser Regelung unberührt bleiben gesonderte Einwilligungen für gezielte Einzelaufnahmen, Portraits, Interviews oder vergleichbar hervorgehobene Werbemaßnahmen.
  2. Aufnahmen durch Aussteller und sonstige Dritte
    Soweit Aussteller, Medienvertreter oder sonstige Dritte auf der Veranstaltung eigenverantwortlich Foto-, Film- oder Videoaufnahmen anfertigen und verarbeiten, handeln sie grundsätzlich als eigene datenschutzrechtlich Verantwortliche. Für die Rechtmäßigkeit dieser Aufnahmen und deren weitere Nutzung sind sie selbst verantwortlich. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter Zwecke und Mittel der Verarbeitung gemeinsam mit dem Dritten bestimmt oder der Dritte im Auftrag des Veranstalters tätig wird.
16. Haftung des Veranstalters
  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt:
    1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    2. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    4. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
    5. in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  5. Für Garderobe, mitgebrachte Gegenstände und sonstiges Eigentum des Besuchers haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.
17. Haftung des Besuchers

Der Besucher haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft am Veranstaltungsgelände, an Einrichtungen, Ausstellungsgegenständen oder am Eigentum des Veranstalters, von Ausstellern oder Dritten verursacht.

18. Datenschutz
  1. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
  2. Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzinformationen für Ticketkäufer und Messebesucher sowie aus der Datenschutzerklärung des Online-Ticketshops.
19. Verbraucherstreitbeilegung

Tausendwasser Messe GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

21. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand.

22. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

B. Besucherordnung

1. Geltungsbereich

Diese Besucherordnung gilt auf dem gesamten Messegelände einschließlich aller Hallen, Außenflächen, Ein- und Ausgänge sowie sonstiger vom Veranstalter genutzter Veranstaltungsbereiche.

Mit dem Betreten des Messegeländes erkennt der Besucher diese Besucherordnung an.

2. Zutrittsberechtigung
  1. Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Besucherticket, einer gültigen Akkreditierung oder einer sonstigen vom Veranstalter erteilten Zutrittsberechtigung gestattet.
  2. Das Ticket ist während des gesamten Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
  3. Zutrittsberechtigungen dürfen nicht nach ihrer erstmaligen Verwendung an andere Personen weitergegeben werden.
3. Weisungsrecht

Den Anweisungen des Veranstalters, des Messepersonals, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr, des Sanitätsdienstes und der zuständigen Behörden ist Folge zu leisten.

Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und Zugänge für Rettungskräfte müssen jederzeit freigehalten werden.

4. Verbotene Gegenstände

Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist untersagt:

  1. Waffen und waffenähnliche Gegenstände,
  2. explosive, leicht entzündliche, ätzende oder sonstige gefährliche Stoffe,
  3. Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände,
  4. illegale Drogen und sonstige verbotene Substanzen,
  5. Gegenstände, die nach Art oder Umständen zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet sind,
  6. nicht genehmigte Drohnen oder sonstige unbemannte Fluggeräte,
  7. große Gepäckstücke, soweit deren Mitnahme aus Sicherheits- oder Platzgründen untersagt wird,
  8. sonstige Gegenstände, deren Mitnahme durch Beschilderung oder vorherige Besucherinformationen ausgeschlossen wurde.

Medizinisch notwendige Gegenstände und Hilfsmittel bleiben nach vorheriger Sicherheitsprüfung zulässig.

5. Verhalten auf dem Messegelände

Untersagt sind insbesondere:

  1. Gewalt, Drohungen und erhebliche Belästigungen,
  2. diskriminierende, rassistische, sexistische, extremistische oder menschenverachtende Handlungen und Äußerungen,
  3. das Beschädigen oder zweckwidrige Benutzen von Einrichtungen und Ausstellungsgegenständen,
  4. das Betreten gesperrter oder nicht öffentlich zugänglicher Bereiche,
  5. das Blockieren von Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegen,
  6. Betteln, Hausieren und nicht genehmigter Verkauf,
  7. das Verteilen von Werbematerial oder Durchführen von Werbeaktionen ohne vorherige Zustimmung,
  8. das Anbringen von Plakaten, Aufklebern oder sonstigen Materialien,
  9. offenes Feuer sowie Rauchen außerhalb ausdrücklich ausgewiesener Bereiche,
  10. das Mitbringen von Tieren, ausgenommen erforderliche Assistenzhunde und ausdrücklich zugelassene Tiere,
  11. jede Handlung, die den sicheren und ordnungsgemäßen Messebetrieb beeinträchtigt.
6. Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Besucher
  1. Private Fotoaufnahmen sind grundsätzlich zulässig, soweit keine abweichende Kennzeichnung oder Anweisung besteht und Rechte anderer Personen gewahrt bleiben.
  2. Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu gewerblichen, journalistischen oder öffentlichen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters, soweit keine anderweitige gesetzliche Berechtigung besteht.
  3. Aussteller können Aufnahmen an ihren Messeständen oder von ausgestellten Produkten untersagen.
  4. Aufnahmen dürfen andere Besucher nicht unzumutbar beeinträchtigen, den Veranstaltungsablauf nicht stören und keine Sicherheitsrisiken verursachen.
  5. Der Einsatz von Drohnen, Stativen, umfangreicher Beleuchtung oder vergleichbarer professioneller Ausrüstung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
7. Jugendschutz

Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten.

Soweit für einzelne Messebereiche Altersbeschränkungen gelten, kann der Zutritt von der Vorlage eines geeigneten Altersnachweises abhängig gemacht werden.

8. Alkohol und berauschende Mittel

Personen, die erkennbar erheblich alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen und dadurch eine Gefahr oder erhebliche Störung darstellen, kann der Zutritt verweigert werden. Sie können vom Messegelände verwiesen werden.

9. Fundgegenstände

Fundgegenstände sind beim Informationsschalter, beim Messepersonal oder an der bezeichneten Fundstelle abzugeben.

Die weitere Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Ausschluss und Hausverbot

Bei Verstößen gegen diese Besucherordnung kann der Veranstalter je nach Schwere des Verstoßes:

  1. eine Verwarnung aussprechen,
  2. Gegenstände zurückweisen oder deren Entfernung verlangen,
  3. den Zutritt verweigern,
  4. den Besucher vom Messegelände verweisen,
  5. ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot aussprechen,
  6. Polizei oder andere zuständige Stellen hinzuziehen.

Bei einem vom Besucher zu vertretenden Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.